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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltung

Für unsere Lieferungen gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch solche des Käufers, sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

3. Umfang der Lieferpflicht

Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglichst Sorge. Bestellungen auf Abruf verpflichten uns nicht zur Lagerhaltung. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer, nicht durch uns verschuldeten Um-stände, lehnen wir jedwelchen Ersatzanspruch für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stillegung unserer Lieferwerke, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten und Kontingentierungen oder eine erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.

4. Rücktritt bei Abschlüssen

Hat der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen oder eine frühere Lieferung nicht bezahlt, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge, ohne Gewährung einer Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Nutzen und Gefahr

Gehen mit dem Versand der Ware auf den Besteller über. Bei Frankolieferungen erfolgt der Übergang von Nutzen und Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Bei Gutschriften für zurückgegebene und bereits fakturierte Ware wird das Porto nicht gut-geschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler unserer Firma handelt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.

6. Verpackung

Für die Verpackung unserer Produkte sowie für den Versand in Tank- und Lastzügen oder Kessel- und Topfwagen gelten unsere «Allgemeinen Verpackungsbedingungen». Bei Produkten, bei denen die Verpackung nicht im Preise inbegriffen ist, verrechnen wir diese zu unseren Selbstkosten. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen und nicht vergütet, mit Ausnahme der besonders als Teilverpackung bezeichneten Verschläge und Kisten, welche innert drei Monaten in gutem Zustand franko Brüttisellen retourniert werden müssen.

7. Preise

Alle Preise sind unverbindlich. Die offerierten Preise können nur dann aufrechterhalten bleiben, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden. Die Preise werden aufgrund der am Tage der Offertstellung massgebenden Kosten kalkuliert. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestsetzung richtungsweisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen, den neuen Gegebenheiten anzupassen. Unsere Preise gelten ab Versandstätte ausschliesslich Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Berechnung sind allein die in unserer Versandstätte festgestellten Gewichte, Masse oder Stückzahlen massgebend. Bei fracht- oder zollfreien Lieferungen gehen etwaige Erhöhungen der Fracht- oder Zollsätze nach Kaufabschluss zu Lasten des Käufers.

8. Zahlungen

Die Fakturen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung der Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und einen Verzugszins zu berechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten.

9. Gewährleistung bei Mängelrügen

Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware spätestens 10 Tage nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort untersucht und die vermeintlichen Mängel uns unverzüglich angezeigt hat; sie entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Für einen rechtzeitig gerügten, wesentlichen Mangel, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht nach dem Versand entstanden ist, leisten wir im Höchstfalle kostenlosen Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Verarbeitung unserer Erzeugnisse geschieht auf Gefahr des Käufers. Unsere anwendungstechnische Beratung ist – auch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter – unverbindlich und befreit den Käufer nicht von der Pflicht zur Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für seine Zwecke.

10. Verwendung der Ware

Unsere Erzeugnisse sind, soweit nicht der Weiterverkauf vereinbart ist, nur zur Verwendung im eigenen Betrieb des Käufers bestimmt.

11. Vertragsverletzungen

Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen.

12. Warenzeichen

Zahlreiche der von uns gelieferten Erzeugnisse sind mit einem unserer Warenzeichen gekennzeichnet. Werden diese Erzeugnisse verarbeitet, so ist die Benutzung unserer Warenzeichen in Verbindung mit dem hergestellten Erzeugnis nur zulässig, wenn unsere schriftliche Zustimmung vorliegt. Dies gilt für alle Verarbeitungsstufen.

13. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gilt Zürich.